Der stellvertretende Ortsbeauftragte
Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB) ist Leiter des OV-Stabes bzw. der Leitungs- und Koordinierungsgruppe (LuK) Ortsverband und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. Im Falle seiner Abwesenheit nimmt er seine Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.
Als Leiter des inneren Dienstes ist der stv. OB gegenüber den Funktionsträgern des OV-Stabes weisungsbefugt und führt die Dienstaufsicht über die dem OV-Stab angehörigen Sachgebiete. Arbeitsschwerpunkte des stv. OB sind insbesondere die Bereiche Datenschutz, Haushalt, Helferrecht sowie die Liegenschaftsverwaltung (dabei insbesondere die Verkehrssicherungspflicht). Der stv. OB ist zugleich auch Abwesenheitsvertreter des Ausbildungsbeauftragten.